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   OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12   

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OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12 (https://dejure.org/2012,29669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.09.2012 - 2 Ws 712/12 (https://dejure.org/2012,29669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. September 2012 - 2 Ws 712/12 (https://dejure.org/2012,29669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 177 Abs 2 StGB, § 203 StPO
    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung eines aussagepsychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen zweifelhafter Tatfragen bzgl. der Eröffnung des Hauptverfahrens; Möglichkeiten zur Aufklärung zweifelhafter Tatfragen in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203; StGB § 177 Abs. 2
    Eröffnung des Hauptverfahrens; Aufklärbarkeit zweifelhafter Tatfragen in der Hauptverhandlung [Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 98
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03

    Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage,

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03; OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO entsprechend (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03; OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03; OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Dies mag in solchen Fällen hinnehmbar sein, in denen eine aussagepsychologische Begutachtung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereits im Zwischenverfahren unzweifelhaft zur Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. 1 Ws 464/10 v. 30.8.10, juris Rn. 14 = NJW 2010, 3793).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Das ist dahin zu präzisieren, dass entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheinen oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegen muss, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (OLG Stuttgart, Beschl. 5 Ws 6/11 v. 12.4.11, juris Rn. 5 = Justiz 2011, 218).
  • BGH, 14.09.1994 - 4 StR 451/94

    Wahrunterstellung - Beweisbehauptung - Inhaltsänderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob die Hauptbelastungszeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz); maßgeblich ist auch ihr Aussageverhalten bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung und der sich daraus ergebende persönliche (subjektive) Eindruck (BGH, Beschl. 4 StR 451/94 v. 14.9.94, juris Rn. 6 = StV 1995, 5 f.).
  • OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 Ws 122/10

    Klageerzwingungsverfahren bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Bei der Bewertung einer solchen Aussage eines Hauptbelastungszeugen muss dem Tatrichter, wenn objektive Beweisanzeichen fehlen, bewusst sein, dass die Aussagen dieses Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen sind, zumal der Beschuldigte in solchen Fällen wenige Verteidigungsmöglichkeiten durch eigene Äußerungen zur Sachlage besitzt (OLG Hamm, Beschl. 3 Ws 122/10 v. 22.3.11, juris Rn. 5 mwN).
  • KG, 01.02.2002 - 4 Ws 14/02
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
    Das Gericht ist gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, insbesondere auch durch den persönlichen Eindruck des Gerichts hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen, in Rechnung zu stellen (KG, Beschl. 4 Ws 14/02 v. 1.2.02, juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Deshalb ist das Hauptverfahren nicht erst dann zu eröffnen, wenn die Verurteilung nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens überwiegend wahrscheinlich oder gar sicher ist, sondern schon in Zweifelsfällen mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung, die nur mit den besonderen Erkenntnismitteln und besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung zu klären sind (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2011, 08613; OLG Koblenz NJW 2013, 98; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 203 Rdn. 13).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO entsprechend (vgl. dazu OLG Koblenz, NJW 2013, 98).

  • LG Aachen, 20.11.2019 - 66 Qs 59/19

    Diensthandlung, Androhung unmittelbaren Zwangs

    Das kann dahin präzisiert werden, dass entweder die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich erscheinen oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegen muss, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. insb. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.9. 2012 - 2 Ws 712/12, NJW 2013, 98, m.w.N).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • LG Potsdam, 02.06.2015 - 24 Qs 110/14

    Sachbeschädigung durch Graffiti

    Dabei ist das Gericht gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen (OLG Koblenz, NJW 2013, 98).

    Bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung ist das Hauptverfahren zu eröffnen, wenn zweifelhafte Tatfragen in der Hauptverhandlung geklärt werden und zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rdn. 2).

  • LG Kaiserslautern, 16.12.2022 - 5 Qs 134/22

    Billigen eines Angriffskrieges durch Verwendung des Buchstabens "Z" bei

    Zweifelhafte Tatfragen hindern daher die Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. den Erlass eines Strafbefehls nicht, wenn sie in der Hauptverhandlung zum Beispiel durch Bewertung von Zeugenaussagen oder der Einlassung des Angeklagten geklärt werden und zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können ( OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2012 - 2 Ws 712/12 , zit. nach juris, Rn. 5 ).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Das Gericht ist gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, insbesondere auch durch den persönlichen Eindruck des Gerichts hinsichtlich der Beweiskraft der Aussage eines Hauptbelastungszeugen, in Rechnung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, NJW 2013, 98, 99; KG, Beschluss vom 01. Februar 2002 - 4 Ws 14/02 -).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 2 Ws 112/22

    Hinreichender Tatverdacht für Anklageerhebung; Wahrscheinlichkeit der

    Zweifelhafte Tatfragen hindern insoweit die Eröffnung nicht, wenn es bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung notwendig erscheint, die besseren Erkenntnismöglichkeiten der Hauptverhandlung für die Sachaufklärung in Anspruch zu nehmen und diese zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2012 - 2 Ws 712/12, NJW 2013, 98 f.; KK/Schneider, a. a. O., Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Potsdam, 17.12.2014 - 24 Qs 95/14

    Nebenklage im Strafverfahren: Zeitpunkt der Erlangung der Nebenklägerstellung;

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